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Beeidigte Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen

Verhandlungsdolmetscher und Urkundenübersetzer 

Dolmetscher bzw. Übersetzer, die bei einem Landgericht einen allgemeinen Eid abgelegt haben, tragen in Baden-Württemberg die Bezeichnungen „allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher“ bzw. „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer“. Sie arbeiten für Behörden, Gerichte, Notare und für die Polizei.

Sie haben ihre fachliche Befähigung und persönliche Eignung als Übersetzer bzw. Dolmetscher bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen und übernehmen in den meisten Fällen eine quasi hoheitliche Aufgabe. Sie sind daher immer kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen gesprochene oder geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen. Damit tragen sie in erheblichem Maße zur Wahrung der Rechte aller (Prozess-)Beteiligten bei.

Für viele Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass dazu Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden. Diese oft als „beglaubigte Übersetzungen“ bekannten Dokumente werden korrekt als „bescheinigte“ oder (in manchen Bundesländern) als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet. In diesen Dokumenten werden  Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie Rundstempel des Übersetzers bescheinigt. Auch die Beeidigung kann deshalb als Suchkriterium in der Datenbank-Suche gewählt werden.

Hinweise:

  • Der BDÜ Landesverband Baden-Württemberg e.V. hat ein Verzeichnis herausgegeben, in dem viele unserer beeidigten Mitglieder aufgelistet sind. So wird Ihre Suche nach einem passenden Kollegen oder einer geeigneten Kollegin sehr viel einfacher. Hier können sie unsere Gerichtsliste herunterladen.   
  • Das Honorar für die Dienstleistungen der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen richtet sich nach dem dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.  

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BW

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