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17.07.2024: Wichtige Information für Beeidigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten über den Stand der Dinge und die Aktivitäten unseres Landesverbandes im Zusammenhang mit dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) und seiner Umsetzung in Baden-Württemberg informieren. Im Dezember letzten Jahres trafen sich Vertreter des Landesverbandes mit der Ansprechpartnerin für Dolmetscher und Übersetzer im Justizministerium in Stuttgart. Hier haben wir auf die Bedeutung einer „qualitätssichernden Bestandswahrung“ aufmerksam gemacht. Dabei geht es vor allem um die Anerkennung/Gleichstellung der einschlägigen Hochschulabschlüsse für Dolmetschen/Übersetzen der Mitglieder mit der Staatlichen Prüfung. Diese Gleichstellung soll nach unserem Bestreben auch die 2. Fremdsprache umfassen.

Im Nachgang des Treffens hat das Ministerium um Informationen über unsere Mitgliederstruktur gebeten. Das Ministerium ist über die Problematik informiert, dass eine zu enge Auslegung des GDolmG zu einem unnötigen Wegfall von vielen qualifizierten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen führen würde.

Als Landesverband befinden wir uns im ständigen Austausch mit dem Ministerium und den anderen involvierten Behörden wie das Kultusministerium.

An dieser Stelle möchten wir alle Beeidigten erneut auf die Übergangsfristen hinweisen:

Beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher können sich auf ihre bisherige Beeidigung bis zum 31. Dezember 2026 berufen. Bei beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern gilt diese Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2027. Wir empfehlen unseren beeidigten Mitgliedern, sich rechtzeitig bei ihrem zuständigen Landgericht zu erkundigen, ob sie die Kriterien für eine Neu-Beeidigung erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

für das Ressort Beeidigte

Shaun Allen
Vorstandsmitglied


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