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24.09.2022: Beeidigte Kolleginnen und Kollegen: Update zum Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gern möchten wir euch aus aktuellem (und erfreulichem) Anlass ein kurzes Update zur Umsetzung des GDolmG geben.

Die Frist, innerhalb derer sich Gerichtsdolmetscher auf ihre Landesbeeidigung berufen können, ist bis zum 31.12.2026 verlängert worden! (https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003584.pdf S. 11 und 12) Das bedeutet, dass die Staatlichen Prüfungsämter jetzt mehr Zeit haben, um den „Prüfungsstau“ zu bewältigen und Prüfungen anzubieten, die den neuen Anforderungen entsprechen. Wir hoffen, dass dann auch die Anzahl der angebotenen Prüfungssprachen (in Baden-Württemberg sind es nur sechs) aufgestockt wird und die seltenen, aber phasenweise bei Gericht sehr häufig benutzten Sprachen mit einbezogen werden.

Am 01. Juni ging dem LV BW der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften zu, zu dem wir fristgerecht eine Stellungnahme mit vielen Anregungen und Verbesserungsvorschlägen und abgegeben haben. Da das GDolmG jedoch schon am 01. Januar 2023 in Kraft tritt, hat der Landesverband Baden-Württemberg sich - wie andere Landesverbände des BDÜ - auch für eine Verlängerung der Übergangsfrist eingesetzt, damit der mangelnden Infrastruktur im Prüfungswesen entgegengewirkt wird und für Gerichtsdolmetscher*innen und Urkundenübersetzer*innen passende Prüfungsinhalte angeboten werden können.

Dieser Verlängerung ist nun stattgegeben worden und es wird für viele Gerichtsdolmetscher und Urkundenübersetzer bedeuten, dass sie keinen so großen Zeitdruck mehr haben, um die erforderliche, derzeit noch nicht für ihre Sprache geforderte Qualifikation vorzulegen. Bis dahin werden wir auch mehr über die Anerkennung von Prüfungen und anderweitiger Nachweismöglichkeiten erfahren. Der BDÜ LV BW wird sich weiterhin für konkrete Qualifizierungsangebote stark machen, sobald wir wissen, was die Gerichte als Nachweis akzeptieren. Dies haben wir dem Ministerium bereits signalisiert.

Ein positives Ergebnis, dass dem Dialog zwischen dem Justizministerium und den Berufsverbänden zu verdanken ist!

Elisabeth Herlinger (Vorstandmitglied und Referentin § Ü/D BW)
Petra Arbes (Referentin § Ü/D BW)


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