Viele selbstständige Frauen wissen nicht, dass sie während der gesetzlichen Mutterschutzfristen unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld erhalten können – auch ohne Angestelltenverhältnis.
Entscheidend hierfür ist jedoch, dass bereits beim Abschluss der Krankenversicherung ein Tarif mit Krankengeld bzw. Krankentagegeld gewählt wird. Wer aus Kostengründen den günstigeren Tarif ohne Krankengeldanspruch wählt, hat später meist keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Der notwendige Tarifbaustein lässt sich nicht immer kurzfristig oder rückwirkend ergänzen. In der Praxis zeigt sich daher immer wieder, dass Betroffene erst im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft erfahren, dass ihnen die Voraussetzung für Mutterschaftsgeld fehlt.
Gerade für Solo-Selbstständige und Freiberuflerinnen lohnt es sich deshalb, das Thema bereits bei Abschluss der Krankenversicherung bewusst mitzudenken – auch wenn Familienplanung zu diesem Zeitpunkt noch kein akutes Thema ist.
In vielen Informationsmaterialien der Versicherungen wird ausdrücklich über Krankengeld gesprochen, nicht jedoch über die Bedeutung für Schwangerschaft und Mutterschutz. Umso wichtiger ist es, frühzeitig gezielt nachzufragen.
Quellen:
https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/
https://www.finanztip.de/krankenversicherung/mutterschaftsgeld/