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Gesellschaftsformen für Freiberufler

Wenn mehrere Personen zusammenarbeiten oder ein Unternehmen gründen möchten, stellt sich schnell die Frage nach der passenden Gesellschaftsform. Die Unterschiede liegen vor allem in der Gründung, der Haftung und der steuerlichen Behandlung. Unser Rechtsanwalt Paul Oesterle gab beim Podiumsgespräch am 21. März 2026 einen Überblick über verschiedene, für Freiberufler besonders geeignete Modelle:

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und die einfachste Form der Zusammenarbeit. Sie kann formlos entstehen – sogar ohne schriftlichen Vertrag. Es reicht im Grunde schon, wenn mehrere Personen gemeinsam auftreten und nach außen wie ein Unternehmen wirken („konkludentes Handeln“). Ein Vertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall sinnvoll, um interne Abläufe zu regeln. Wichtig ist vor allem die Haftung: Alle Beteiligten haften gemeinsam und unbegrenzt, also auch mit ihrem privaten Vermögen. Steuerlich gibt es keine eigene Besteuerung der GbR – jede Person versteuert ihren Anteil selbst. Wer übrigens zusammenarbeitet, aber keine GbR gründen möchte, sollte das nach außen klar kommunizieren. In Website-Auftritten, aber spätestens beim Vertragsabschluss muss deutlich werden, dass jede Person für sich selbst handelt und Vertragspartner die jeweilige Einzelperson ist.

Die Partnerschaftsgesellschaft ist ebenfalls eine Personengesellschaft, aber etwas formeller organisiert. Hier ist ein Partnerschaftsvertrag notwendig, und die Gesellschaft muss in ein Register eingetragen werden. Ein Vorteil zeigt sich bei der Haftung: Für berufliche Fehler haftet grundsätzlich nur die Person, die den Fehler gemacht hat. Für andere Verpflichtungen – etwa Miete oder Anschaffungen – haften jedoch weiterhin alle gemeinsam und unbegrenzt. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich, etwa mit einer besonderen Versicherung, die meist nur bestimmten Berufsgruppen zur Verfügung steht. Auch hier gilt: Für auftragsbezogene Rechnungslegung, Buchhaltung und Steuern ist jede Person selbst verantwortlich.

Die GmbH funktioniert ganz anders, denn sie ist eine Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person. Das bedeutet: Sie steht rechtlich für sich selbst. Die Gründung ist aufwendiger – ein notarieller Vertrag ist erforderlich, ebenso ein Mindestkapital von 25.000 Euro und die Eintragung ins Handelsregister. Dafür ist die Haftung auf das Vermögen der GmbH beschränkt, das private Risiko ist also geringer. Steuerlich wird die GmbH selbst besteuert und muss eine Jahresbilanz erstellen. Sie zahlt Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer. Die Gesellschafter arbeiten in der Regel als Angestellte der GmbH und erhalten ein Gehalt.

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Variante der GmbH und wird oft als „1-Euro-GmbH“ bezeichnet. Die Gründung läuft ähnlich ab, allerdings reicht theoretisch schon ein Euro Startkapital. Das klingt zunächst attraktiv, bringt aber auch Herausforderungen mit sich: Ein Teil des Gewinns muss jedes Jahr zurückgelegt werden, bis ein Kapital von 25.000 Euro erreicht ist. Gerade am Anfang kann das finanziell einschränkend sein. Haftung und Besteuerung entsprechen der GmbH. Allerdings hat die UG manchmal ein Imageproblem, weil Geschäftspartner zögern könnten, mit einer Gesellschaft zusammenzuarbeiten, die nur mit sehr wenig Kapital ausgestattet ist.

Insgesamt zeigt sich: Jede Gesellschaftsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Während die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft schnell und unkompliziert zu gründen sind, geht das mit einem höheren persönlichen Risiko einher. GmbH und UG bieten mehr Schutz bei der Haftung, erfordern dafür aber mehr Aufwand und bringen zusätzliche Pflichten mit sich. Welche Form am besten passt, hängt letztlich von den individuellen Zielen und Rahmenbedingungen ab.

 


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