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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kommt!

Ab November 2024 bis ca. 2026 werden an alle „wirtschaftlich Tätigen“ (also auch an Solo-Selbstständige, Freiberufler, Kleinstunternehmen) die „Wirtschafts-Identifikationsnummern“ ausgegeben. Sie sollen, ähnlich wie die persönliche Identifikationsnummer, die man direkt nach der Geburt bekommt, zur eindeutigen Identifikation von unternehmerisch tätigen natürlichen und juristischen Personen dienen.


Die W-IdNr. ergänzt die USt-IdNr. und ist mit ihr nicht identisch. Die USt-IdNr. ist weiterhin auf Rechnungen, Umsatzsteuererklärungen und im Prinzip jedem Schriftverkehr anzugeben, der etwas mit Umsatzsteuer zu tun hat. Die W-IdNr. soll als eine Art „persönliche Steuernummer für Wirtschaftstätigkeiten und juristische Personen“ dienen. Sie gilt gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nachdem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.


Die W-IdNr. soll in der Kommunikation mit Finanzbehörden und auf steuerlichen Dokumenten verwendet werden. Die genaue Verwendung wird in den kommenden Monaten weiter spezifiziert. Es empfiehlt sich, immer mal wieder einen Blick auf die entsprechende Seite des Bundeszentralamts für Steuern zu werfen.


Die W-IdNr. wird automatisch zugeteilt. Nähere Informationen zur Mitteilung und Verwendung finden sich in einer öffentlichen Bekanntmachung im Bundessteuerblatt.

 

  • Wer schon eine USt-IdNr. hat, für den lautet die Wirtschaftsidentifikationsnummer „MEINEUSTID-00001“.
  • Wer noch keine hat, für den beginnt die Vergabe der W-IdNr. stufenweise ab 1. Dezember 2024 und soll 2026 abgeschlossen sein. Wie man darüber informiert wird, ist der öffentlichen Bekanntmachung nicht zu entnehmen.


Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht. Wer innergemeinschaftliche Lieferungen hat, muss wie bisher eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Ob diese dann automatisch mit dem Zusatz -00001 als W-IdNr. verwendet werden kann, geht aus der öffentlichen Bekanntmachung nicht hervor.


Was ist mit der Steuernummer?


Das Bundeszentralamt für Steuern meint hierzu: „die W-IdNr. soll als Merkmal der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren dienen. Steuerpflichtige sowie Dritte, die Daten eines wirtschaftlich Tätigen an die Finanzbehörden übermitteln, haben das Identifikationsmerkmal bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden künftig – nach Abschluss der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. – anzugeben. Bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. (voraussichtlich im Jahr 2026) wird es daher nicht beanstandet, wenn ein wirtschaftlich Tätiger Stadt seiner W-IdNr. die Steuernummer angibt. […] Die W-IdNr. dient gemäß § 2 Abs. 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes als bundeseinheitliche Wirtschaft Nummer (beWiNr.) Für Unternehmen. Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert und dient dort zu eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.)

Momentan besteht also noch kein Handlungsbedarf. Sobald man aber eine W-IdNr. hat, muss man sie auch nutzen. Die Lage ist allerdings noch etwas nebulös und man sollte sie zumindest im Blick behalten.

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