Schon gewusst? Wer im europäischen Ausland arbeitet – auch im Urlaub – braucht eine A1-Bescheinigung.
Grundsätzlich können wir als Selbstständige in jedem EU-Land arbeiten. Allerdings gelten in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht gewisse Regeln.
Die IHK Stuttgart gibt regelmäßig Informationen zur Arbeitnehmerentsendung in andere Länder heraus, wie z. B. aktuell für Spanien. Für Selbstständige gelten die zwar nicht, aber trotzdem müssen sie bei Auslandsaufenthalten, bei denen sie arbeiten, eine A1-Bescheinigung mitführen, mit der bestätigt wird, dass sie im Heimatland sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung braucht man für Länder der EU, des EWR, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Diese Bescheinigung kann man online beantragen, und zwar auf dem SV-Meldeportal des Bundes (ganz nach unten scrollen zur Schaltfläche „Login/Registrierung für A1 mit BundID“). Man braucht den Personalausweis (zur Anmeldung über BundID) und seine Sozialversicherungsnummer und muss für jedes Land, in das man fährt, eine eigene A1-Bescheinigung beantragen.
Dafür braucht man eine BundID, also ein Benutzerkonto für alle „Behördenangelegenheiten“, die man mithilfe des neuen Personalausweises und dessen Online-Ausweisfunktion erhält. Hier geht es zur Website für die BundID.
Ihr arbeitet auch ab und zu im EU-Ausland? Dann vergesst die A1-Bescheinigung nicht!