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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

und schon wieder ist der erste Monat des neuen Jahres vorbei. Seit dem letzten Newsletter im November des vergangenen Jahres hat sich viel getan.

Endlich kann man absehen, wie es in Sachen Gerichtsdolmetschergesetz weitergeht, das Mentoring-Programm hat Grund zum Feiern und wir werden Teil eines besonderen Projekts, das sich um die psychische Gesundheit der Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher kümmert.

Schickt uns gerne Euer Feedback zum Newsletter und zu Themen, die für Euch interessant sind, und über die wir eingehender informieren dürfen. Für Fragen und nähere Informationen stehen wir Euch gerne jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße sendet Euch

das Vorstandsteam


Themenüberblick
  • Unterstützungsangebot: Hilfe bei Belastungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher

  • Aus den einzelnen Ressorts

    • Neue Referentin für Angestellte D/Ü

    • Fazit zum Projekt Gemeinschaftswebsites

    • Neuigkeiten aus dem Ressort Beeidigte

    • Das Mentoring-Programm feiert sein 10-jähriges Jubiläum

    • Das Ressort Weiterbildung sucht weiterhin Unterstützung/Nachwuchs

    • Aktuelles aus dem Marketing

  • Aus den Regionalgruppen

    • Neue Regionalgruppenleitung in Freiburg

  • Termin: Jahresmitgliederversammlung am 15. April 2023 in Konstanz


Unterstützungsangebot: Hilfe bei Belastungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher

Im Rahmen einer Kooperation mit PSU-Akut e. V. über den Landesverband Bayern ist es seit Januar 2023 auch für Mitglieder aus Baden-Württemberg möglich, das Unterstützungsprogramm zum Umgang mit Belastungen nach fordernden Dolmetschsituationen kostenfrei wahrzunehmen.

Dolmetschtätigkeiten können uns in allen Zusammenhängen und Aufgabengebieten vor große Herausforderungen stellen: beim Dolmetschen im Gesundheits- und Gemeinwesen, bei Gericht, bei polizeilichen Maßnahmen, bei internationalen Konferenzen oder in anderen Situationen, die wir während des Einsatzes oder danach als belastend empfinden.

Im Falle von besonderen Stress- und Belastungsreaktionen im Dolmetscheinsatz können Mitglieder aus Baden-Württemberg eine anonyme und kostenfreie Telefonsprechstunde zur psychosozialen Unterstützung in Anspruch nehmen.

Hier sind die Eckdaten:

- Jeden Mittwoch von 19 bis 20 Uhr

- HELPLINE: 0800 0 911912

- Erste Kontaktaufnahme auch per E-Mail möglich: beratung@psu-helpline.de

Das bietet die BDÜ-Sprechstunde bei PSU-Akut e. V.:

Ihr sprecht mit einer approbierten Fachkraft mit langjähriger psychotraumatologischer Erfahrung anonym und kostenfrei.

Der PSU-Fachkraft sind die besonderen Belastungen bekannt, die in Dolmetschsituationen entstehen können.

Das Beratungsangebot ist zur Unterstützung in akuten Fällen konzipiert und umfasst bis zu drei Gesprächseinheiten.

Im Bedarfsfall erhaltet Ihr Informationen zu weiteren Angeboten und psychotherapeutischen Maßnahmen.

Über PSU-Akut

Der gemeinnützige Verein PSU-Akut wurde 2013 zur nachhaltigen Umsetzung von Angeboten zur Psychosozialen Unterstützung (PSU) im Gesundheitswesen „von Kolleg*innen für Kolleg*innen“ gegründet. PSU setzt bei schwerwiegenden Ereignissen (z. B. dramatische Reanimationen/Todesfälle, Gewalttaten, Suizid, Schädigung von Patientinnen oder Patienten) und besonderen Belastungssituationen (z. B. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) an und zielt dabei auf die Stärkung von Sicherheit, Handlungsfähigkeit und Gesundheit. Über die PSU-HELPLINE bietet der Verein seit mehreren Jahren ein vertrauliches, anonymes und kostenfreies Beratungsangebot für alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und anderen Helfenden an.

Mehr Informationen unter: www.psu-akut.de und www.psu-helpline.de


Aus den einzelnen Ressorts

Neue Referentin für Angestellte D/Ü

Unser Landesverband ist seit gut vier Wochen um eine neue Referentin reicher: Dr. Nadine Scherr wird fortan die Themen der angestellten Kolleginnen und Kollegen in unserem Landesverband voranbringen und ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Angestelltendasein. Wir freuen uns, Nadine in unserem Team begrüßen zu dürfen. Falls Ihr diesbezüglich ein Anliegen habt, nehmt gerne Kontakt mit ihr auf: scherr@bdue.de


Fazit zum Projekt Gemeinschaftswebsites

Zum Jahreswechsel endete der Rahmenvertrag des BDÜ Landesverbandes Baden-Württemberg mit der Web-Agentur ambranet über die Vorhaltung eines Prototyps der Gemeinschaftswebsite.

Das Projekt entstand im Rahmen eines Brainstormings unter den Regionalgruppenleiter*innen zu der Frage, wie man Zusammenschlüsse unter Kolleg*innen im Landesverband fördern könnte. So konnte eine Gruppe aus mindestens fünf Mitgliedern einen vom BDÜ Landesverband finanzierten Website-Prototypen beantragen und weiter zu einer suchmaschinenoptimierten Website ausarbeiten.

Es kamen dabei 4 erfolgreiche Seiten mit 53 vertretenen Mitgliedern zustande:

https://uebersetzer-dolmetscher-stuttgart.de

https://www.uebersetzer-dolmetscher-freiburg.de

https://www.uebersetzer-dolmetscher-heilbronn.de

https://www.notardolmetscher-stuttgart.de

Ein riesengroßes Dankeschön geht an den Referenten Dr. Daniel Falk für die Organisation und Umsetzung des Projekts. 


Neuigkeiten aus dem Ressort Beeidigte

Aktuelles zum Gerichtsdolmetschergesetz und zur Anerkennung von Prüfungen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

habt Ihr bereits den Faden auf MeinBDÜ zu den Neuigkeiten über das GDolmG entdeckt? Falls nicht, hier könnt Ihr es nachholen:

https://mein.bdue.de//viewtopic.php?t=37225

Zusammengefasst können wir Euch folgende wichtige Dokumente zum persönlichen Studium ans Herz legen:

Gerichtsdolmetschergesetz: https://www.buzer.de/Gerichtsdolmetschergesetz.htm

Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG) vom 16. Dezember 1975, in der Fassung vom 06. Dezember 2022:

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GVGAG+BW+%C2%A7+15a&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Durchführung des Gerichtsdolmetschergesetzes und der §§ 14 bis 15c AGGVG 3., i. d. F. v. 17.11.2022, Az.: JUM-3162-4/10

Link: https://bit.ly/3CITpTU

Landesjustizkostengesetz (LJKG) in der zuletzt gültigen Fassung:

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-JKostGBW1993V30Anlage&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Beschluss der Kultusministerkonferenz Nr. 952 zur Anerkennung von Prüfungen:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Beschluss+KMK+952 oder Link: https://bit.ly/3IElaRi

Für die Neubeeidigung fallen folgende Kosten an:

4 Gerichts- und Gebärdensprachdolmetscher und Urkundenübersetzer
4.1 allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher nach § 14 AGGVG: 75 €
4.2 allgemeine Beeidigung als Gebärdensprachdolmetscher nach § 14a AGGVG: 75 €
4.3 Bestellung und Beeidigung als Urkundenübersetzer nach § 15 AGGVG: 75 €
4.4 Vornahme der Amtshandlungen nach Nr. 4.1 und 4.3 in demselben Verfahren: 100 €
4.5 Zurückweisung eines Antrags nach Nr. 4.1, 4.2 oder 4.3: 50 €
4.6 Verlängerung der Beeidigung: 25 €
4.7 Eintragung eines vorübergehend tätigen Gerichtsdolmetschers, Gebärdensprachdolmetschers oder Urkundenübersetzers nach § 15a AGGVG: 25 €

Wer sich einer Staatlichen Prüfung als Gerichtsdolmetscher*in und/oder Urkundenübersetzer*in unterziehen oder nur darüber informieren will, findet hier einige weiterführende Links und Themen:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/international/seiten/fachpruefung-uebersetzer-dolmetscher

Auch das Landgericht Stuttgart hat seine Informationen aktualisiert. So kann der Antrag auf Neubeeidigung inzwischen auch online gestellt werden. Was alles erforderlich ist, wird u.a. hier beschrieben:

https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/1149491

Der Vollständigkeit halber hier noch einmal die für uns alle wichtigen Daten:

Derzeit beeidigte Dolmetscher können sich auf ihren Landeseid noch vier weitere Jahre berufen, längstens bis zum 31.12.2026.
Die allgemein beeidigten Übersetzer haben ein Jahr länger Zeit; ihre allgemeine Beeidigung ist bis zum 31.12.2027 gültig.

Neu: Bei der Neubeeidigung ist jetzt vorgesehen, die Dolmetscher darauf hinzuweisen, dass ihre Leistungen im gesamten Bereich der Bundesrepublik gültig sind.

Uns haben sich bei der Lektüre diverser Gesetze, Vorschriften und Texte einige Unklarheiten gezeigt, daher haben wir Frau Schwarz vom Landgericht Stuttgart angeschrieben. Wir hoffen, sie wird einen Teil davon in ihrem Schreiben an uns noch berücksichtigen können.

Schnell hingegen war das Landgericht Karlsruhe: Es hat zuletzt die sich in seiner Zuständigkeit befindenden beeidigten Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen angeschrieben und dem Schreiben ist zu entnehmen, dass – wie schon zu Beginn gesagt – nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Warten wir also ab, was uns unser zuständiges Landgericht mitteilt, und dann wissen wir, wie es konkret weiter geht.

 

Die jährliche Eulita-Konferenz findet dieses Jahr am 16. und 17. März 2023 in Luxemburg statt. Teilnehmen können alle interessierten Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen:

Diesjähriges Thema lautet “Legal Translation at National and International Level” – registrieren könnt Ihr Euch hier:

https://www.eulita.eu/en/2022/12/22/eulita-conference-legal-translation-at-national-and-international-level/

 

Die Technik wird in den nächsten Jahren unser ständiger Begleiter:

Es gibt weitere Überlegungen, Videokonferenztechnik in Zivilverfahren einzusetzen und die Verbände wurden aufgefordert, bis zum 13. Januar 2023 ihre Stellungnahme abzugeben. Der BDÜ hat hierzu auf seiner Website folgendes veröffentlicht:

„Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten / Welche Voraussetzungen müssen bei Beteiligung von Dolmetschern in den Verfahren erfüllt sein?“

Dort findet Ihr:

- den Referentenentwurf zum geplanten Gesetz: https://bdue.de/aktuell/news-detail/fachliche-stellungnahme-zum-ferndolmetschen-in-gerichtsverfahren

- die Stellungnahme hierzu und weitere geplante Gesetzesvorhaben:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Videokonferenztechnik.html

Hier wird es nun darauf ankommen, nicht nur die technischen Voraussetzungen, sondern auch die besondere Erschwernis des Einsatzes von Dolmetscherinnen und Dolmetschern anzusprechen, insbesondere das JVEG entsprechend anzupassen, denn wir können unter diesen Bedingungen nicht zum regulären Dolmetschpreis tätig werden, vielmehr soll diese Art des Dolmetschens besonders entschädigt werden – und zwar spürbar höher als derzeit für die übliche Dolmetschsituationen vor Ort vorgesehen.

 

Neu! Das elektronische Behördenpostfach (eBO) für öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer (die Verpflichtung zur Nutzung wird schon zum 01.01.2024 bestehen!) ist jetzt schon für uns alle erreichbar. Wie Ihr ein eBO für Euch bestellen und einrichten könnt, steht hier:

https://justiz.de/ervvoe/textordner_fuer_berufstraeger/infodokument_eBO_fuer_dolmetscher.pdf%3Bjsessionid=4E3BBDFA1A0477A73F8DB234B73FDA42

Für das eBO muss zunächst die Anwendung bei einem von aktuell zwei verfügbaren kommerziellen Anbietern erworben werden (Governikus und Procilon). Mit einem der Anbieter (Procilon) konnte der BDÜ für seine Mitglieder einen Rabatt von 200 € auf die Einrichtungsgebühr aushandeln.

Dieses Angebot gilt zunächst nur befristet bis zum 31.03.2023 (!). Die Einzelheiten könnt Ihr dem beigefügten Angebotsflyer entnehmen. Wir werden das Angebot selbst in den nächsten Wochen testen und weiter darüber berichten. Nähere Infos erhaltet Ihr unter bw.beeidigte@bdue.de.

Personelle Änderungen im Ressort Beeidigte

Seit diesem Monat ist unser geschätzter Kollege Dr. Daniel Falk (falk@bdue.de) zum Team Beeidigte Dolmetscher und Übersetzer dazugestoßen und setzt seinen Schwerpunkt auf eJustice. Er ist für diese Themen wie geschaffen und wir freuen uns sehr, dass er unser Team verstärkt.

Ebenso ist seit Kurzem, genauso erfreulich, unsere Kollegin Beate Rademacher (rademacher@bdue.de) mit im § Team dabei. Sie möchte sich dem JVEG und dem GDolmG widmen und ein neues Thema angehen: Leichte Sprache, u.a. für Gerichte und Behörden.

Weiterhin für Euch aktiv ist unsere liebe Kollegin Petra Arbes (arbes@bdue.de).

Herzliche Grüße,

Eure Elisabeth Herlinger für das Referat § Beeidigte D/Ü (herlinger@bdue.de)


Das Mentoring-Programm feiert sein 10-jähriges Jubiläum

Vor einiger Zeit wurde eine Mentoring-Veranstaltung in Stuttgart abgehalten. Dabei ging es für das Mentoring-Team und die Mentoring-Tandems zur Monet-Ausstellung und anschließend ins Restaurant zum gemütlichen Mittagessen. Dort wurde das 10-jährige Jubiläum des Mentoring-Programms des BDÜ LV BW gebührend nachfeiert. Das Programm wurde im Jahr 2012 von Martina Klett und Daniela Piccirillo ins Leben gerufen. Mit 15 Teilnehmern war diese Veranstaltung gut besucht und somit ein toller Erfolg!

Eine weitere Neuigkeit für alle, die noch unentschlossen sind, ob sie sich als Mentorin bzw. Mentor oder als Mentee bewerben möchten: Die Bewerbungsfrist für den nächsten Mentoring-Zyklus 2023-2025 wurde bis zum 28. Februar 2023 verlängert. Bewerbt Euch jetzt, es lohnt sich! Nähere Informationen erhaltet Ihr unter: https://bw.bdue.de/fuer-mitglieder/mentoring


Das Ressort Weiterbildung sucht weiterhin Unterstützung/Nachwuchs

Zur nächsten Mitgliederversammlung im April sucht der Vorstand weiterhin eine Nachfolge für Colette Robichaud, die dann ihre Abberufung beantragen wird, da sich ihr Amt nicht mehr mit neuen beruflichen Chancen und Pflichten vereinbaren lässt. Wer interessiert ist, möge bitte Barbara Sabel sabel@bdue.de kontaktieren. Das Ressort Weiterbildung stützt sich auf eine bezahlte Assistenz. Dieses Ressort bietet die Chance, für wichtig erachtete Themen zu konzeptionieren. Für die organisatorischen Aspekte steht in diesem Ressort eine langjährige Mitarbeiterin zur Verfügung. 


Aktuelles aus dem Marketing

Weg vom Medium Twitter - hin zur Plattform LinkedIn

Anlässlich der Twitter-Übernahme durch Herrn Musk und dessen nicht ganz so mit unseren Richtlinien und Grundsätzen zu vereinbarenden Einstellung haben wir uns entschlossen, derzeit auf Twitter nicht mehr aktiv zu sein. Stattdessen werden wir nach und nach unsere Aktivitäten auf LinkedIn auf- und ausbauen und freuen uns auf Eure Likes.

 

Versandaktion 

Im Februar werden wir wieder Flyer an verschiedene Behörden und Institutionen verschicken, um den BDÜ Landesverband Baden-Württemberg und damit uns alle bekannter zu machen bzw. in Erinnerung zu rufen. Dazu zählen Polizeidienststellen, Gerichte, Notare, Städte und Gemeinden und viele mehr. In diesem Jahr haben wir den Flyer unserer neuen Liste der beeidigten Mitglieder ausgesucht, den wir vor Kurzem erstellen ließen. Vielen Dank an alle fleißigen Helferinnen, die beim Verpacken der 2.300 Briefe geholfen haben!


Aus den Regionalgruppen

Neue Regionalgruppenleitung in Freiburg

In der vergangenen Woche fanden in der Regionalgruppe Freiburg Wahlen zur Regionalgruppenleitung statt. Einstimmig gewählt wurden die beiden neuen Regionalgruppenleiter sind Nathalie Cazier und Rainer Hanf. Wir wünschen ihnen einen guten Start in diesem schönen Ehrenamt und freuen uns auf die Zusammenarbeit!


Termine

Termin: Jahresmitgliederversammlung am 15. April 2023 in Konstanz

Unsere nächste Jahresmitgliederversammlung findet am 15. April 2023 im schönen Konstanz statt. Anders als sonst wird es auch ein privates Rahmenprogramm am Sonntag geben: eine Bootsfahrt zur Insel Mainau. Wer kann, darf sich daher schon mal gern das ganze Wochenende für die JMV reservieren. Ihr erhaltet zeitnah eine Einladung mit allen Informationen.


Eure Ansprechpartner im Landesverband

Geschäftsstelle

Anke Reith
Fabienne Brouillard

Bunsenstr. 17, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 721 9211430, Fax: +49 721 9211431
E-Mail: bw@bdue.de

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